Der vorliegende Fall verhält sich hingegen anders. Der Kläger räumte anlässlich seiner Befragung an der Hauptverhandlung ein, dass die fraglichen Mieterinnen schon vor Beginn des Mietvertrags zwischen den Parteien in den Räumlichkeiten im Erdgeschoss wohnten. Anfänglich hätten sie auch nur dort gewohnt, als dann aber "diese Gogo-Läden" nicht mehr so gut gelaufen seien, hätten sie das Geschäft in die Mietliegenschaft verlagert, wörtlich "dies [d.h. die gemieteten Zimmer] irgendwie in ein Studio umgewandelt". Der Kläger habe sich gedacht, das seien transsexuelle Personen, das seien auch Randständige, die immer versucht hätten anständig und ruhig zu sein.