ZMP 2017 Nr. 12 Art. 266g OR; Art. 257f OR; Art. 262 OR; Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO. Nichtigkeit (Unwirksamkeit) einer Kündigung aus "wichtigen Gründen", welche der Kündigende wesentlich mitverschuldet hat. Verfahrensart bezüglich der vermögensrechtlichen Folgen der Kündigung. Die Mieterseite kann im vereinfachten Verfahren über die Gültigkeit einer Kündigung aus wichtigen Gründen für den Fall der Gültigkeit auch ihre Entschädigungsforderung nach Art. 266g Abs. 2 OR geltend machen (E. III.3.1).