eine solche auch nicht in Anspruch nehmen könnten, da dies vom Beklagten nicht angeboten wird). So sind die Bewohner der Wohngruppe L. immer wieder ohne Teammitglied des Beklagten in der Wohnung (so über Nacht und am Sonntag den ganzen Tag), teilweise selbst um ihr Essen besorgt (insb. Samstag Abend und Sonntag Abend), waschen ihre persönliche Wäsche und reinigen ihr Zimmer selber und selbständig - 14 -