ren auf Ausweisung der Klägerin aus der streitgegenständlichen Wohngemeinschaft so oder anders einzutreten. (…)" ***** Aus dem Urteil des Obergerichts NG170023-O vom 5. Juni 2018 (kein Weiterzug ans BGer; Gerichtsbesetzung: Diggelmann, Katzenstein, Higi; Gerichtsschreiberin Schnarwiler): "(…) III. (Zur Berufung im Einzelnen) (…) 2. Sachliche Zuständigkeit