1.1. Das streitgegenständliche Mietverhältnis beruht auf dem schriftlichen als "Aufenthaltsvertrag für Bewohnerinnen und Bewohner" bezeichneten Vertrag vom 9. Dezember 2009. Die auf einer Etage liegende 11-Zimmerwohnung bietet acht Frauen und Männern mit einer psychischen Beeinträchtigung einen Wohnplatz. Der Aufenthaltsvertrag sieht eine Kündigungsfrist von einem Monat und als Kündigungstermine jedes Monatsende vor. Gegenstand des Aufenthaltsvertrags ist zum einen die Überlassung eines möblierten Einzelzimmers zur alleinigen Benützung sowie diverser gemeinschaftlicher Räume zur Mitbenützung mit den anderen Bewohnerinnen und Bewohnern der Wohngemeinschaft.