266n OR N 8). Das Erfordernis der separaten Zustellung ist erfüllt, wenn zwei amtliche Formulare in zwei getrennten Sendungen an die Adresse der Mieter gesandt werden. Da sich das Mietrecht darüber ausschweigt, was eine Zustellung gemäss Art. 266n OR bedeutet, sind die allgemeinen Grundsätze über den Zugang einer empfangsbedürftigen Willenserklärung als - 13 -