eigene Kündigungsschreiben gehabt, wodurch das Kündigungsschreiben mangels Wissens und Willens nicht in ihren Machtbereich gelangt sei. Art. 266n OR vermittle beiden Ehegatten einen Anspruch auf ein separates Einschreiben. Die Gesetzesbestimmung erfordere auch eine separate Avisierung und vermittle jedem Ehegatten einen Anspruch auf einen separaten Abholschein.