gemacht hat, die Belege zu den von ihm behaupteten Arbeiten für die Besprechung vom 7. Dezember 2016 zusammenzustellen, ja dass er nicht einmal bis zur Hauptverhandlung im vorliegenden Verfahren in der Lage gewesen zu sein scheint, die Belege zusammenzutragen und einzureichen. Als ihm jedoch bei der Besprechung vom 7. Dezember 2016 klar wurde, dass die Verwaltung sich bezüglich der Höhe seiner Investitionen nicht mit einem blossen Augenschein zufrieden geben würde, bezahlte er die ausstehenden Mietzinse unbestrittenermassen am 12. Dezember 2016.