Sie legte aber nicht dar, wer wann und bei welcher Gelegenheit zwischen der Vereinbarung des Termins und dem Zeitpunkt der Kündigung mit welchen Worten klargestellt haben soll, dass man ungeachtet der Besprechung oder deren Ergebnisses zwei Tage vor derselben eine Kündigung aussprechen werde, wenn keine Zahlung erfolge. Auch wenn die Funktionäre der Verwaltung dem Kläger nicht explizit gesagt haben, "dass er die Miete nicht bezahlen müsse, man sich das anschaue und dann entscheide, was gemacht werde" [so - 12 -