Mietdepot von Fr. 27'000.– sowie einen halben Quartalsmietzins in Höhe von Fr. 6'700.–. In Zusammenhang mit den Verzögerungen durch die vom Kläger vorzunehmenden baulichen Anpassungen vereinbarten die Parteien in Ziff. 25.1 des Vertrages eine mietzinsfreie Zeit vom 16. August bis 15. September 2016, mithin in Höhe einer Monatsmiete von Fr. 4'066.65. Mit Nachtrag vom 22. September 2016 vermietete die Beklagte dem Kläger sodann auf den 1. Oktober 2016 hin zusätzlich einen Lagerraum im UG der gleichen Liegenschaft zu einem Mietzins von Fr. 410.– pro Monat.