5.2.5. Im Jahr 2003 diskutierte das Parlament eine Parlamentarische Initiative ("Mietrecht. Kündigungsfristen"; Nr. 01.446), die verlangte, dass ein Mieter - um das Risiko einer doppelten Mietzinsbelastung zu entschärfen - nach der Kündigung des Vermieters noch während der Kündigungsfrist und mithin vor einer allfälligen Erstreckung analog zu Art. 272d lit. a OR vorzeitig kündigen könne. Der Nationalrat gab dieser Parlamentarischen Initiative keine Folge.