So bildet dieses Untermietverhältnis Teil des aktuellen Konzepts der Mieterin für die Filiale an der X.strasse. Ob die Mieterin dieses Konzept in Zukunft wird ändern müssen, ist – wie bereits gesagt – heute noch nicht klar, weil derzeit noch nicht vorhergesehen werden kann, wie sich der Markt für Geschäftsliegenschaften per Ende 2024 präsentieren wird. Ob die fragliche Filiale – wie die Vorinstanz annimmt ([MG], E. 5.2) – bei Wegfall dieses Untermietverhältnisses nicht mehr rentabel wäre, sondern vielmehr einen Verlust erzielen würde, ist sodann nicht feststellbar und die entsprechenden Ausführungen sind somit spekulativ.