mit allen Filialen einen Verlust von rund Fr. 3.9 Mio. eingefahren hatte. Zwar hat die Vermieterin die Richtigkeit der Umsatz- und Gewinnzahlen der Filiale in Zürich vor Vorinstanz pauschal bestritten und geltend gemacht, es handle sich dabei um ein Dokument, welches von einer beliebigen Person im Excel hätte erstellt werden können, doch liegen weder Anhaltpunkte dafür vor, dass die Mieterin tatsächlich gefälschte Zahlen vorgelegt haben könnte, noch ist dies offensichtlich; entsprechend ist nicht davon auszugehen, die Mieterin habe vor Vorinstanz gefälschte Umsatz- und Gewinnzahlen eingereicht.