Vielmehr hat die Mieterin vor Vorinstanz ausgeführt, dass es sich bei der Filiale an der X.strasse um ihre umsatzstärkste Filiale handelt, wobei sie belegt hat, dass sie in dieser Filiale zwischen Februar 2017 und Januar 2018 einen Umsatz von rund Fr. 27 Mio. erzielt hat, was fast einem Viertel des mit allen Filialen erzielten Gesamtumsatzes der Mieterin aus dem Vorjahr entspricht, in welchem sie einen Gesamtumsatz von rund Fr. 117 Mio. erzielt hatte. Belegt ist ausserdem, dass die Mieterin in der Liegenschaft an der X.strasse im Geschäftsjahr 2017/2018 einen Gewinn von rund Fr. 1.78 Mio. erzielte, während sie im Geschäftsjahr 2016/2017