auch nicht in der gleichen Rechtsform – ein Modegeschäft in der streitgegenständlichen Liegenschaft an der X.strasse führt, umgeben von weiteren Geschäften im gehobenen Segment. Das aktuelle Mietobjekt verfügt über insgesamt 3'500 m2 auf mehreren Etagen, wobei die Mieterin davon 485 m2 im Erdgeschoss, 249 m2 im Zwischengeschoss sowie eine Stellfläche von 22 m2 in der ersten Etage an A. untervermietet hat. Das Sortiment der Mieterin ist nach eigenen Angaben gezielt auf den Standort ausgerichtet, weshalb sie auch künftig auf eine Lage an der X.strasse oder in der unmittelbaren Umgebung angewiesen sei. Der Mieterin ist deshalb eine erhöhte Standortgebundenheit zuzugestehen.