264 OR käme auch teilweise nicht ernsthaft in Betracht, sofern damit die Sache einem Ersatzmieter übergeben werden könnte – dieser träte in ein gekündigtes Mietverhältnis ein bzw. könnte als unzumutbar abgelehnt werden. Der Standpunkt der Vermieterin lässt aber ebenfalls ausser Acht, dass der Mieterin neben der Pflicht zur Erfüllung auch das Recht zukommt, das Mietverhältnis bzw. die gemieteten Räume während der gesamten vereinbarten Mietdauer zu nutzen, weshalb es der Mieterin entgegen der Vermieterin nicht negativ anzulasten ist, dass einer gesamthaften vorzeitigen Rückgabe des Mietobjektes das durch die Mieterin mit A. ebenfalls bis Ende 2024 geschlos-