Auch sei es ihr nicht möglich, so weit im Voraus bereits eine entsprechende Ersatzliegenschaft zu mieten. Vielmehr seien aus diesem Grund Suchbemühungen erst zwei oder drei Jahre vor Ablauf der fixen Mietdauer erfolgsversprechend. Die Vermieterin hat sich demgegenüber auf dem Standpunkt gestellt, der Mieterin erwachse aus der frühen Kündigung kein Nachteil, stünde ihr doch ganz im Gegenteil genügend Zeit für die Suche nach einer Ersatzliegenschaft oder zur Modifikation ihres Geschäftskonzepts zur Verfügung.