Unter diesen Umständen kann der vorinstanzliche Ermessenentscheid nicht geschützt werden. Die Berufung der Mieterin erweist sich insoweit als begründet. 2.2.5 Bereits an dieser Stelle ist der Vollständigkeit halber anzufügen, dass die Einräumung eines vorzeitigen Auszugsrechts während der restlichen Vertragslaufzeit durch das Gericht, wie es die Vorinstanz in analoger Anwendung von Art. 272d OR zunächst als angemessen befunden, jedoch schliesslich mangels - 69 -