Bei der Frage, inwieweit die dem Mieter durch eine frühzeitig erfolgte Kündigung des Vermieters zur Suche einer Ersatzlösung zusätzlich zur Verfügung stehende Zeit bei der Dauer der Erstreckung zu berücksichtigen ist, vertritt die Literatur zu Recht die Ansicht, es dürfe in diesem Zusammenhang nicht ausser Acht gelassen werden, dass der Mieter vor dem Beendigungstermin ein Ersatzobjekt nur mit dem Risiko einer doppelten Mietzinsbelastung beschaffen könne und deshalb die "Punktlandung" auf das Mietende seine Suchbemühungen erschwere. Der überwiegende Teil der Literatur will deshalb die Frage, ob bzw. inwieweit die vorzeitig