272 OR gewertet werden (BGer 4C.343/2004 vom 22. Dezember 2004, E. 4.2-4, in: mp 2/05 S. 100 ff.). Bei der Frage, inwieweit die dem Mieter durch eine frühzeitig erfolgte Kündigung des Vermieters zur Suche einer Ersatzlösung zusätzlich zur Verfügung stehende Zeit bei der Dauer der Erstreckung zu berücksichtigen ist, vertritt die Literatur zu Recht die Ansicht, es dürfe in diesem Zusammenhang nicht ausser Acht gelassen werden, dass der Mieter vor dem Beendigungstermin ein Ersatzobjekt nur mit dem Risiko einer doppelten Mietzinsbelastung beschaffen könne und deshalb die "Punktlandung" auf das Mietende seine Suchbemühungen erschwere.