gung der Berufungsbeklagten sei augenscheinlich als Reaktion auf das Interview von P. in der L. vom tt. April 2016 erfolgt. Anders könne die Textstelle «sur cette base», welche sich auf den Artikel in der Zeitschrift L. beziehe, nach Treu und Glauben und der allgemeinen Lebenserfahrung nicht verstanden werden. Dies habe sie bereits vor Vorinstanz dargelegt. Die Kündigung sei die Folge der Aussage von P. gewesen, wonach sie das – unbefristete – Mietverhältnis mit der Vermieterin auch über den 31. Dezember 2024 fortzuführen gewünscht habe. Nach Ablauf der fixen Vertragsdauer hätte das Mietverhältnis gemäss Ziff.