Weiter führt die Mieterin an, weil diese Kündigung infolge Nichtverwendung des Kündigungsformulars nichtig gewesen sei, habe die Vermieterin die Kündigung mit Schreiben vom 14. Juli 2016 wiederholt. Sie habe dabei explizit auf das Schreiben vom 6. Juni 2016 Bezug genommen und damit den erwähnten Zusammenhang mit dem Interview von P. und der Kündigung bestätigt. Die Kündi- - 58 -