Da der Grundsatz von Treu und Glauben ein Rechtsbegriff ist, hat der Kündigungsempfänger genau genommen Tatsachen zu substantiieren bzw. zu beweisen, aus welchen er einen Verstoss gegen diesen Grundsatz ableitet. Der Kündigungsempfänger hat daher nachzuweisen, dass die Kündigung aus einem verpönten Grund oder ohne schützenswerten Grund ausgesprochen wurde. Der Kündigende hat gemäss der Rechtsprechung jedoch zur Wahrheitsfindung beizutragen, indem er die Gründe der Kündigung nennt und gemäss Art. 274d Abs. 3 OR alle in seinem Besitz befindlichen Beweisstücke zur Verfügung stellt, die für die Prüfung des von ihm behaupteten Kündigungsgrundes notwendig sind.