Damit ist nicht ersichtlich, inwiefern eine Mieterstreckung eine Restrukturierung fördern könnte, im Gegenteil: Die wirtschaftliche Situation der Klägerin würde sich bei einem Verbleib im Objekt ohne deutliche Verbesserung der Ertragslage laufend verschärfen, da die Verluste aus dem operativen Kerngeschäft im Mietobjekt künftig voll zu Buche schlagen und somit bezogen auf die gesamte Gesellschaft stark anwachsen würden.