Die Klägerin machte geltend, ihre Verkaufsstelle im Mietobjekt sei als einzige profitabel und trage dazu bei, ihren Gesellschaftsverlust zu dämpfen. Die Beklagte wies darauf hin, dass gestützt auf die Position 600 in der von der Klägerin eingereichten Umsatz- und Kostenrechnung der Zürcher Boutique von Februar 2017 bis Januar 2018 davon auszugehen ist, dass für das positive Ergebnis der Klägerin in Zürich ganz überwiegend die Einnahmen aus der Untervermietung verantwortlich sind, ohne die auch im Mietobjekt nur Verluste (…) geschrieben würden.