der eingereichten Korrespondenz zwischen den Parteien jedenfalls nicht ableiten. Zusammenfassend erweist sich die Kündigung vom 13./14. Juni 2016 auf den 31. Dezember 2024 als gültig. Die Klage ist in diesem Punkt abzuweisen. - 22 - 5. Erstreckung 5.1. Grundlagen