matisieren. Eine lange vor dem Kündigungstermin ausgesprochene Kündigung verstösst im Übrigen wie erwähnt nicht schon wegen der zeitlichen Distanz zum Termin gegen Treu und Glauben. Dieser Umstand bildet lediglich eines der möglichen Merkmale einer Kündigung auf Vorrat (vgl. BGE 143 III 344 E. 5.3.3); eine solche kann hier aber nach dem Gesagten gerade ausgeschlossen werden.