Trotz der lange vor dem nächsten Termin ausgesprochenen Kündigung ist gerade mit Blick auf die eingereichten Unterlagen zu den Mietverträgen an den aktuellen Standorten der Verkaufsstellen des K.-Konzerns in der unmittelbaren Umgebung des Mietobjektes klar, dass heute schon ein schützenswertes Interesse daran besteht, die Sache nach 2024 für die Zwecke des Konzerns zu nutzen. Dass dazu bereits fertige Pläne bestehen oder gar baurechtliche Hürden schon überwunden sind, ist entgegen der Meinung der Klägerin nicht erforderlich (vgl. BGE 142 III 336 E. 5.2 und 5.3.1 =