Dass es durchaus innert verhältnismässig kurzer Zeit zu erreichen ist, wurde von der Klägerin nicht substantiiert in Abrede gestellt. Dass P. bezweifelte, dass das Konzept, diverse Marken an einem Standort zu konzentrieren, erfolgversprechend sein kann, hat mit der Legitimität des Kündigungsmotivs nichts zu tun, die schon besteht, wenn die Absicht ernst gemeint ist. Abgesehen davon gibt es nach den unbestrittenen Medienberichten durchaus bereits vergleichbare Konzepte, die Erfolg haben (…). Anscheinend machten sich die Juweliere an der X.-strasse nach Bekanntgabe der Pläne der K.-Gruppe denn auch Sorgen wegen der drohenden Konkurrenz (…).