Was den tatsächlichen Hintergrund des behaupteten Kündigungsmotivs betrifft, führte auch [der Verwaltungsratspräsident der Klägerin] P. sodann anlässlich des ersten Teils der Hauptverhandlung am 29. Juni 2017 auf Fragen nach Art. 56 ZPO aus, die K.-Gesellschaften würden heute allein an der X.strasse vierzig Verkaufsstellen für ihre diversen Marken betreiben. Die Beklagte legte dazu Unterlagen zu mehreren Mietverträgen ihrer Konzernschwestern vor, aus denen eine Laufdauer bis ungefähr zum Kündigungstermin des vorliegenden Mietverhältnisses ersichtlich ist.