Wie sehr man sich auch bilanz- und steuertechnisch um möglichst realistische Werte bemühen mag, haben die resultierenden Mietzinse so oder anders insofern eine relative Bedeutung, als die betroffenen Konzerngesellschaften unabhängig von der Höhe der Mietzinse bei geschäftlichen Schwierigkeiten im Rahmen des aktienrechtlich Zulässigen mit einer Unterstützung insbesondere durch die Konzernmutter rechnen können, denn der Wert der dort gehaltenen Aktien der übrigen Konzerngesellschaften hängt vom wirtschaftlichen Erfolg der Tochtergesellschaften ab (vgl. dazu das "Roscor"-Urteil aus der "Swissair"-Reihe BGer 4A_410/2011 vom 11.7.2012 E. 3.4, 5.1, 6.2.4 und 6.2.8).