war. Vor allem aber ging aus dem Interview wie schon erwähnt ganz überwiegend die Absicht des Konzerns zur künftigen Nutzung der Liegenschaft für die Gruppengesellschaften hervor, also just das heute von der Beklagten geltend gemachte Kündigungsmotiv. Dass V. vom Haus als Objekt am besten Platz schwärmte, welches "in Zürich nie mehr auf den Markt kommen" werde, unterstrich den Eindruck, dass für den Kaufentscheid gewiss nicht die damalige Rendite im Vordergrund gestanden haben konnte.