Es handelte sich nämlich nicht etwa um die Beklagte, sondern um die Konzernmutter K1 SA, auch wenn für diese die gleichen Organe auftraten wie sonst jeweils für die Beklagte. Inhaltlich drückte man nicht nur sein Befremden darüber aus, dass man über die Medien vom Interesse der Klägerin an einer Erneuerung bzw. Erstreckung des laufenden Mietvertrages erfahren habe, sondern teilte auch mit, man sei zu entsprechenden Verhandlungen nicht bereit, "d'autant plus que nous souhaiterons utiliser cet espace de vente pour nos propres besoins" (a.a.O.).