Eineinhalb Jahre später folgte dann das Interview mit dem Verwaltungsratspräsidenten der Klägerin in der Zeitschrift L. vom tt. April 2016, in welchem dieser mit den möglichen Plänen des Konzerns konfrontiert wurde, zu dem auch die Beklagte gehört. Er sagte, er habe bislang mit V. keinen Kontakt gehabt, sprach von den Schwierigkeiten, die für die Klägerin mit einem Auszug verbunden wären, und äusserte explizit, es gebe "momentan" keine Anzeichen, dass die Verantwortlichen des Konzerns die Klägerin nicht mehr im Haus haben wollten, - 15 - zumal diese sich wohl gemeldet hätten, wenn "sie" das Gebäude wirklich für sich bräuchten.