Als klassisches Vermieterinteresse an einer Kündigung verfügt dieser Kündigungsgrund wie erwähnt selbst gegenüber einer Härte des Mieters über ein erhebliches Gewicht und bewirkt eine kürzere Erstreckung als die meisten anderen Kündigungsgründe. Weil er als innere Tatsache schwer überprüfbar ist, ist er auch geeignet, den Mieter von einer Klage auf Kündigungsschutz abzuhalten. Stecken solche Absichten hinter einer angeblichen Eigenbedarfskündigung, ist von einem Verstoss gegen Treu und Glauben auszugehen (BGE 132 III 737 E. 3.5). - 14 -