stehenden ("proches") sprach. Damals ging es um einen Vermieter, der einer im Treuhandbereich tätigen AG gekündigt hatte, um seinem Sohn eine Arztpraxis zu verschaffen (a.a.O., Sachverhalt; in diesem Kontext stand die von der Beklagten zitierte E. 3.2 […]). Im zweiten von der Beklagten ins Feld geführten Entscheid hatte sich das Bundesgericht mit einem Optiker zu befassen, der im gekündigten Objekt das Optikergeschäft unterbringen wollte, welches durch eine von ihm beherrschte Aktiengesellschaft betrieben wurde.