Sie fand aber weder die Zustimmung des Stände- noch des Nationalrats und wurde auch nicht Gesetz. Koller äusserte sich auch widersprüchlich, wie sich den Materialien entnehmen lässt: Zunächst gab er die auslegende Erklärung ab, mit "Forderungen" seien nur Geldforderungen gemeint. Als Beispiele zählte er dann auch Reparaturarbeiten und andere geldwerte Leistungen auf, also gerade keine blossen Geldforderungen, und schloss dann eine Sperrfrist nach Einigungen über Punkte aus, die "wirklich Bagatellen" seien, wie die Meinungsverschiedenheit, ob der Mieter einen Hund oder eine Katze halten dürfe. Im Anschluss daran wies ihn der -9-