Die Beklagte erwarb die Liegenschaft im November 2014 von der früheren Eigentümerin und informierte die Klägerin mit Schreiben vom 5. Dezember 2014 darüber. Am tt. April 2016 äusserte sich der Verwaltungsratspräsident der Klägerin in einem Interview in der Zeitschrift L. zu den Zukunftsvorstellungen der Klägerin. Darauf nahm die Beklagte mit Schreiben vom 6. Juni 2016 Stellung und kündigte der Klägerin das Mietverhältnis auf den 31. Dezember 2024. Zugleich ersuchte sie die Klägerin, die Kenntnisnahme der Kündigung zu bestätigen.