Der Mietzins basierte auf einer gestuften Umsatzmiete, wobei ein Mindestmietzins vereinbart wurde (…). Im Mietvertrag sind eine Mindestmietdauer von zehn Jahren sowie zwei Verlängerungsoptionen zu Gunsten der Klägerin von jeweils fünf Jahren festgesetzt worden, wobei beide von der Klägerin ausgeübt wurden. Der Vertrag kann nach Ablauf der Mindestmiet- bzw. Optionsdauer mit einer Frist von zwölf Monaten auf den 31. Dezember jedes Jahres gekündigt werden. Der nächste ordentliche Kündigungstermin ist nach dem Gesagten der 31. Dezember 2024.