3.2. Hingegen bringt die Mieterin in der Berufung wie bereits erwähnt vor, eigentlich sei ihr gekündigt worden, weil sie der extremen Schlechterstellung im neuen Vertrag nicht habe zustimmen wollen. Auch macht sie geltend, mit der Kündigung wolle die Vermieterin eine Vertragsänderung zu ihren Lasten durchsetzen und sie durch einen neuen Mieter ersetzen, ohne Eigenbedarf oder eine Mietzinserhöhung geltend zu machen. Diese Behauptungen werden jedoch erstmals im Berufungsverfahren gemacht, ohne dass die Mieterin darlegt, weshalb sie dies nicht bereits im erstinstanzlichen Verfahren hätte einwenden können.