zweck, dem Modegeschäft, zurückkehrte. Ihre Interessenslage hat sich dadurch nicht geändert. Schliesslich ist zu beachten, dass der vertragliche Verwendungszweck die Führung eines Fashion-Shops ist. Hätte die Vermieterin im Jahr 2004 dem Betrieb eines Kioskes zugestimmt, was wie erwähnt umstritten ist, könnte ihr nach über zehn Jahren kein widersprüchliches Verhalten vorgeworfen werden, wenn sie diese Nutzungsart nun wieder ändern möchte. A fortiori hat das dann zu gelten, wenn die Vermieterin keine Zustimmung erteilt und sie die vertragswidrige Verwendung lediglich lange geduldet hätte, weshalb das Anliegen einer Änderung als legitim anzusehen ist.