Entgegen der Mieterin besteht damit durchaus ein schützenswertes Interesse der Vermieterin an der Änderung des Verwendungszweckes. Der Vorwurf, die Vermieterin wende sich lediglich darum gegen die Nutzung als Kiosk, weil sie die Mieterin dadurch dazu habe bringen wollen, einen für die Vermieterin günstigeren Vertrag einzugehen, ist abgesehen davon, dass es sich bei dieser Behauptung ebenfalls um ein unzulässiges Novum handelt, das nicht zu beachten ist, auch ungerechtfertigt: Die Vermieterin rügte bereits seit Jahren den Take-away, unterbreitete der Mieterin aber erst im Januar 2016 den Vorschlag, einen neuen Vertrag abzuschliessen.