Hinzu kommt, dass mit einer Zweckänderung der durch die Konkurrenz, aber auch der durch die mit dem Kioskbetrieb zusammenhängende Abfallbelastung verursachte Konflikt der Mieterin mit weiteren Mietern beigelegt wird. Entgegen der Mieterin besteht damit durchaus ein schützenswertes Interesse der Vermieterin an der Änderung des Verwendungszweckes.