Es würde demnach auch nach dem Verlassen des Mietobjektes nicht zu einer irgendwie wesentlichen Änderung ihrer finanziellen Situation kommen. Die Erzielung eines Einkommens ist zudem an die Führung des Geschäftes und nicht an das Mietobjekt gebunden, es wäre der Mieterin zumindest theoretisch auch möglich, andernorts in der Stadt Zürich einen Kiosk und Take-away zu betreiben. Ihre Pensionskasse hat die Mieterin sodann – wenn überhaupt – ebenfalls in ihren Geschäftsbetrieb und nicht in das Mietobjekt als solches investiert, sodass sie diese bei einem Umzug nicht verlieren würde. Die Behauptung, sie habe sich einen Kundenstamm aufgebaut, ist zudem ein weiteres unzulässiges Novum im