2.2.7. Die Mieterin hat ein Interesse an der Fortführung ihres Geschäftes, weil sie daraus ein Einkommen erwirtschaften und so keine Sozialhilfe mehr beziehen möchte. Dieses an sich positiv zu wertende Interesse wird im vorliegenden Kontext allerdings durch den Umstand abgeschwächt, dass die Mieterin in den letzten Jahren lediglich noch Gewinne von einigen hundert Franken jährlich erzielte. Es würde demnach auch nach dem Verlassen des Mietobjektes nicht zu einer irgendwie wesentlichen Änderung ihrer finanziellen Situation kommen.