Veränderte Verhältnisse sind dafür entgegen der Vorinstanz nicht zwingend vorausgesetzt, vielmehr ergibt sich dies aus der Eigentümerstellung der Vermieterin. Damit ist auch irrelevant, ob das Mietobjekt vor der Vermietung an die Mieterin als Kiosk genutzt wurde und ob dies gut funktionierte, wie die Mieterin behauptet (und die Vermieterin bestreitet) – letzteres ist ohnehin ein weiteres unzulässiges Novum, wie die Vermieterin richtig ausführt. Ebenso wenig ist massgebend, ob der Take-away der Mieterin einem normalen Kioskbetrieb entspricht. Die Vermieterin darf den Verwendungszweck grundsätzlich unabhängig von derartigen Umständen ändern.