Auch die Verhandlungen der Parteien im Januar 2016 stellen keine relevante Änderung der Situation dar, zumal sich die Vermieterin damals sogar entgegenkommend zeigte, was die Mieterin in ihrem Glauben, die aktuelle Nutzungsart werde zumindest geduldet, bestärkt haben dürfte. Im Übrigen ist das Kriterium der veränderten Verhältnisse ohnehin nicht im vorliegenden Kontext, sondern vielmehr bei der Zulässigkeit der Kündigung aufgrund einer angestrebten Änderung des Verwendungszweckes zu prüfen.