Vermieterin, ihr zwar wiederholt die Kündigung anzudrohen, sie dann jedoch jeweils wieder jahrelang ohne Einwände gewähren zu lassen, durfte die Mieterin nach über zehn Jahren darauf vertrauen, dass sie ihr Lokal wie bisher nutzen durfte, ohne dass dies zu einer Kündigung führen würde. Dass die Duldung widerspruchslos zu erfolgen habe, ist entgegen der Vorinstanz unter diesen Umständen nicht vorauszusetzen. Ebenso wenig sind die Gründe der Vermieterin für das Zuwarten mit der Kündigung von näherer Bedeutung.