15. August 2012, 10. September 2012, 18. September 2012 und 26. Oktober 2012 innert kurzer Zeit sogar viermal entsprechende Abmahnungen erfolgten, wobei in drei Schreiben auch Kündigungsandrohungen ausgesprochen wurden, ohne dass die Vermieterin in der Folge tätig wurde. Zuletzt verhandelten die Parteien Anfangs des Jahres 2016 – allerdings erfolglos – über die Nutzungsart, wobei die Vermieterin vergleichsweise bereit war, der Mieterin dahingehend entgegen zu kommen, als dass sie ihr die Führung eines Getränke- und Tabakwarenladens erlaubt hätte.