Die Klägerin hat ein legitimes Interesse daran, dass das an guter Passantenlage im Sockelgeschoss befindlichen Ladenlokal tagsüber geöffnet ist. Zudem ist das Interesse der Klägerin, die Nutzung des Ladenlokals wieder in den Modebereich zurückzuführen und eine aktive Bewirtschaftung des Geschäftsraums herbeizuführen, aktuell, kann sie mit R. doch einen Mietinteressenten vorweisen, der die (…) Ladenfläche als Schneideratelier nutzen und dadurch seine momentane Verkaufsfläche vergrössern möchte.